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   OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 2 NB 1759/17   

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OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 2 NB 1759/17 (https://dejure.org/2017,52097)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14.12.2017 - 2 NB 1759/17 (https://dejure.org/2017,52097)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - 2 NB 1759/17 (https://dejure.org/2017,52097)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG; Art. 4 Abs. 1 NdsVerf; Art. 4 Abs. 4 NdsVerf
    Beantragung der Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes; Anspruch ausländischer Staatsbürger auf Berücksichtigung im Losverfahren für die Verteilung außerkapazitärer Studienplätze; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beantragung der Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes; Anspruch ausländischer Staatsbürger auf Berücksichtigung im Losverfahren für die Verteilung außerkapazitärer Studienplätze; ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulassung zum Studiengang Humanmedizin; Wintersemester 2017/2018; Staatsangehöriger aus Afghanistan; Ausländer: Studium; Studienbewerber: Ausländer; außerkapazitär (Ausländer) Studienplatz

  • rechtsportal.de

    Beantragung der Zulassung zum Studium der Humanmedizin außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes; Anspruch ausländischer Staatsbürger auf Berücksichtigung im Losverfahren für die Verteilung außerkapazitärer Studienplätze; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anspruch eines Ausländers auf Zulassung zum Studium außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2018, 432
  • DÖV 2018, 288
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 18.07.1972 - 1 BvL 32/70

    numerus clausus I

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 2 NB 1759/17
    Auf den in der Rechtsprechung unmittelbar aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG iVm. dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip als Teilhaberecht abgeleiteten Anspruch auf Zuweisung auch eines (etwaig bestehenden) außerkapazitären Studienplatzes (vgl. BVerfG, Entscheidung v. 18.7.1972 - 1 BvL 32/70 u.a. -, BVerfGE 33, 303, juris, v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/74 u.a. -, BVerfGE 39, 276, juris) kann der Antragsteller jedoch nicht verweisen, weil das Grundrecht aus Art. 12 GG allein Deutschen eingeräumt ist.

    Auch hat das Bundesverfassungsgericht bereits in der o.a. Entscheidung (v. 18.7.1972 - BvL 32/70 u.a. -, BVerfGE 33, 303, 348, 351) zu innerkapazitären Studienplätzen festgehalten, dass die Rechte der deutschen Studienbewerber aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG nicht dadurch verletzt werden, dass über landesrechtliche Regelungen eine bestimmte Quote aus der begrenzten Anzahl der Studienplätze vorrangig an ausländische Bewerber verteilt werde, weil auch der internationale Austausch zu den Hochschulaufgaben gehöre, und zugleich darauf hingewiesen, dass wegen des Ausnahmecharakters die Ausländer-Quote auf einen relativ geringen Bruchteil begrenzt bleiben müsse.

  • BVerwG, 20.04.1990 - 7 C 59.87

    Hochschulzulassung für ausländische Studenten

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 2 NB 1759/17
    Das könnte bedenklich sein, weil im Fall knapper Studienplätze (wie im Studiengang Humanmedizin) jeder Platz, der einem ausländischen Bewerber zugesprochen wird, einem deutschen Studienbewerber verloren geht, so dass sich die Vergabe an einen ausländischen Studienbewerber im Ergebnis als eine Verschärfung des Numerus Clausus auswirkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.4.1990 - 7 C 59.87 -, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 24.3.2014 - 3 M 66/14 -, juris, vgl. allg. zu diesem Problemkreis Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Bd. 1, Der Kapazitätsprozess, 2011, S. 96 ff.; Breinersdorfer/Zimmerling, Der Hochschulzulassungsanspruch ausländischer Studienbewerber, JZ 1986, 431 ff.).

    Davon unberührt bleiben etwaige ausdrückliche Regelungen zur Vergabe außerkapazitärer Studienplätze (auch) an ausländische Studienbewerber (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20.4.1990 - 7 C 59.87 -, juris), die es in Niedersachsen aber nicht gibt (vgl. unten).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2014 - 3 M 66/14

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 2 NB 1759/17
    Das könnte bedenklich sein, weil im Fall knapper Studienplätze (wie im Studiengang Humanmedizin) jeder Platz, der einem ausländischen Bewerber zugesprochen wird, einem deutschen Studienbewerber verloren geht, so dass sich die Vergabe an einen ausländischen Studienbewerber im Ergebnis als eine Verschärfung des Numerus Clausus auswirkt (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.4.1990 - 7 C 59.87 -, juris; OVG Magdeburg, Beschl. v. 24.3.2014 - 3 M 66/14 -, juris, vgl. allg. zu diesem Problemkreis Zimmerling/Brehm, Hochschulkapazitätsrecht, Bd. 1, Der Kapazitätsprozess, 2011, S. 96 ff.; Breinersdorfer/Zimmerling, Der Hochschulzulassungsanspruch ausländischer Studienbewerber, JZ 1986, 431 ff.).

    Die personell eingeschränkte Gewährleistung von besonderen Grundrechten geht daher dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG tatbestandlich vor (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 24.3.2014, aaO., Bay. VGH, Beschl. v. 19.1.2004 - 7 CE 03.10155 -, juris).

  • BVerwG, 23.03.2011 - 6 CN 3.10

    Freie Wahl der Ausbildungsstätte; Auswahlkriterien; Auswahlverfahren der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 2 NB 1759/17
    Im Übrigen ist auf Folgendes hinzuweisen: Landesrechtlich kann zwar vorgesehen werden, dass sich auch die Vergabe außerkapazitärer Studienplätze an den Vergabekriterien im zentralen Vergabeverfahren zu orientieren hat (vgl. BVerwG, Urt. V. 23.3.2011 - 6 CN 3.10 -, BVerwGE 139, 210 = NVwZ 2011, 1135).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.07.2010 - 5 NC 21.09

    Hochschulzulassung; Charité; Zahnmedizin WS 2008/2009; höheres Fs.; Beschwerde

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 2 NB 1759/17
    Mangels zureichender landesrechtlicher Regelung kann dem Antragsteller daher kein Anspruch auf außerkapazitäre Zulassung, auch nicht zumindest im Rahmen einer "richtig" errechneten Ausländerquote, zugestanden werden (vgl. hierzu allg. OVG A-Stadt-Brandenburg, Beschl. v. 22.7.2010 - 5 NC 21/09 -, juris mwN.).
  • BVerfG, 09.04.1975 - 1 BvR 344/74

    ZVS

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 2 NB 1759/17
    Auf den in der Rechtsprechung unmittelbar aus Art. 12 Abs. 1 Satz 1 GG iVm. dem allgemeinen Gleichheitssatz und dem Sozialstaatsprinzip als Teilhaberecht abgeleiteten Anspruch auf Zuweisung auch eines (etwaig bestehenden) außerkapazitären Studienplatzes (vgl. BVerfG, Entscheidung v. 18.7.1972 - 1 BvL 32/70 u.a. -, BVerfGE 33, 303, juris, v. 9.4.1975 - 1 BvR 344/74 u.a. -, BVerfGE 39, 276, juris) kann der Antragsteller jedoch nicht verweisen, weil das Grundrecht aus Art. 12 GG allein Deutschen eingeräumt ist.
  • BVerfG, 08.12.1993 - 2 BvL 37/93

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 2 NB 1759/17
    Dem in Art. 4 Abs. 1 NV formulierten Recht auf Bildung kommt mithin (nur) Staatszielcharakter zu (Berlit, NVwZ 1994, 11, 15; unklar Ipsen, aaO., S. 46; der von einer Staatszielbestimmung im Gewand eines subjektiven Leistungsrechtes spricht; aA.: VG Göttingen; Beschl. v. 5.5.2011 - 8 C 1553/10 u.a. - Vnb.; Hagebölling, aaO., Art. 4 Anm. 1, der von einem Teilhaberecht und einer Einrichtungsgarantie ausgeht, vergleichbar Epping, aaO., Art. 4 Anm.1).
  • VGH Bayern, 19.01.2004 - 7 CE 03.10155
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 2 NB 1759/17
    Die personell eingeschränkte Gewährleistung von besonderen Grundrechten geht daher dem allgemeinen Freiheitsrecht des Art. 2 Abs. 1 GG tatbestandlich vor (vgl. OVG Magdeburg, Beschl. v. 24.3.2014, aaO., Bay. VGH, Beschl. v. 19.1.2004 - 7 CE 03.10155 -, juris).
  • VG Göttingen, 05.05.2011 - 8 C 1553/10

    VG entscheidet in Hochschulzulassungsverfahren

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 14.12.2017 - 2 NB 1759/17
    Dem in Art. 4 Abs. 1 NV formulierten Recht auf Bildung kommt mithin (nur) Staatszielcharakter zu (Berlit, NVwZ 1994, 11, 15; unklar Ipsen, aaO., S. 46; der von einer Staatszielbestimmung im Gewand eines subjektiven Leistungsrechtes spricht; aA.: VG Göttingen; Beschl. v. 5.5.2011 - 8 C 1553/10 u.a. - Vnb.; Hagebölling, aaO., Art. 4 Anm. 1, der von einem Teilhaberecht und einer Einrichtungsgarantie ausgeht, vergleichbar Epping, aaO., Art. 4 Anm.1).
  • OVG Niedersachsen, 22.02.2022 - 14 MN 154/22

    Corona-Pandemie; Kindertageseinrichtung; Testpflicht

    So leistet das testabhängige Zutrittsverbot der staatlichen Verpflichtung aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG Vorschub, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen, und dient der Verwirklichung des Rechts auf frühkindliche Bildung im Sinne von Art. 4 Abs. 1 NV (vgl. NdsOVG, Beschl. v. 14.12.2017 - 2 NB 1759/17 -, juris Rn. 12), indem die Betreuung in der Kindertageseinrichtung bei einem Regelbetrieb und bei deutlicher Reduktion des Infektionsrisikos ermöglicht wird.
  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 2 LC 348/18

    Aufnahmekapazität; außerkapazitärer Anspruch; Bewerbungssemester;

    - zur Reichweite des aus Art. 4 Abs. 1 NV hergeleiteten Landesgrundrechts auf Bildung vgl. etwa Senatsbeschl. v. 14.12.2017 - 2 NB 1759/17 -, NVwZ-RR 2018, 432, NdsVBl.
  • VG Freiburg, 04.12.2019 - NC 9 K 3780/19

    Ermessen einer Hochschule im Rahmen der Auswahl von ausländischen Studierenden

    Ausländische Studienbewerber hingegen können sich auf Art. 12 GG nicht berufen und können auch aufgrund von vergleichbaren, aber nicht allein Deutschen vorbehaltenen landesverfassungsrechtlichen Grundrechten auf Berufswahlfreiheit, wie im vorliegenden Fall aus Art. 11 LV BW, nach ganz überwiegender Auffassung keine Kapazitätsrügen erheben und keinen außerkapazitären Zulassungsanspruch geltend machen, sondern haben nur einen Anspruch auf Zulassung zum Studium im Rahmen der Ausländerquote innerhalb der normierten Zulassungszahl (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 11.09.1980 - NC 9 S 464/80 -, juris und Beschl. v. 21.12.1984 - NC 9 S 1735/84 - KMK-HSchR 1986, 1225 sowie OVG NdS , Beschl. v. 14.12.2017 - 2 NB 1759/17 -, juris, Rn. 5 und 11; siehe ferner Bayrischer VGH Beschl. v. 12.03.2008 - 7 CE 07.10378 - und Beschl. v. 14.08.2008 - 7 CE 08.2008 - juris, Rn. 19; Schleswig-Holsteinisches VG, Beschl. v. 04.11.1982 - 9 D 1148/92 [90]) bzw. können allenfalls, wenn und soweit Deutsche ein außerkapazitäres Zulassungsverfahren betreiben und sich in diesem Zusammenhang bei richtiger Kapazitätsermittlung eine höhere Kapazität ergibt, im Rahmen einer dann darauf bezogen richtig errechneten Ausländerquote zugelassen werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 20.04.1990 - 7 c 59.87 -, juris, Rn. 10 sowie Hamburgisches OVG, Beschl. v. 20.09.1996 - Bs III 8/96 -, juris Rn. 2 und OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 22.07.2010 - OVG 5 NC 21.09 -, juris, Rn. 4,5 sowie Beschl. v. 25.06.1991 - 7 S 215.90 -, juris).
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